Globaler Rechtspluralismus und Internationales Privatrecht
30. Juni 2017
Workshop
Mit dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ möchte die Bundesregierung unternehmerische Sorgfalt in der Achtung von Menschenrechten einfordern. Dabei setzt sie vor allem auf Selbstverpflichtung. Welche rechtlichen Konsequenzen zieht diese nach sich? Welche weiteren Steuerungsmöglichkeiten gibt es? Welche theoretischen Konzepte stehen dahinter? Diese und andere Fragen sind Gegenstand des Workshops.
Fr–Sa, 30. Juni–1. Juli 2017, ab 13 Uhr
Kulturwissenschaftliches Kolleg (Bischofsvilla)
Otto-Adam-Str. 5, Konstanz
Kontakt
Prof. Dr. Michael Stürner michael.stuerner[at]uni-konstanz.de
- Dateien:
Programm_Globaler_Rechtspluralismus_Internat_Privatrecht.pdf224 Ki